Umstellung der Funkfrequenzen 2018

Betreiber von Funkmikrofonen, Instrumentenfunksendern und drahtlosen In-Ear-Monitoring-Systemen müssen ab 2018 besser darauf achten, welche Funkfrequenzen sie bei ihren Geräten wählen. Im Laufe der vergangenen Jahre wurden diverse gesetzliche Änderungen in diesem Bereich vorgenommen.

Worum geht es?

Seit es möglich ist, Funksignale wie Radio, Fernsehen, Telefon, Sprechfunk oder digitale Daten zu übertragen, muss immer darauf geachtet werden, dass das Signal gut und ungestört von A nach B gelangen kann. Es gibt deshalb für die einzelnen Anwendungen entsprechende Frequenzbereiche. Für die meisten wird eine entsprechende Bewilligung durch die Behörden benötigt.

Die Frequenzen, auf denen Funksignale übertragen werden können, werden durch internationale, nationale und regionale Instanzen zugewiesen, so dass sich die Signale möglichst nicht in die Quere kommen. In der Schweiz verwaltet das BAKOM die Vergabe dieser Lizenzen.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Funktechnologie stark verändert. Fernsehen und Radio wurden digitalisiert, wodurch Frequenzbereiche frei wurden, die für andere Zwecke genutzt werden können. Durch die extreme Zunahme an Mobiltelefonen sowie deren immer grösser werdende Datennutzung, ist die Nachfrage nach Funkfrequenzbändern dafür besonders gross. Deshalb wird ein grosser Teil dieser Bandbreite an Mobilfunkanbieter vergeben.

Frei verfügbare Frequenzen

Zwischen Frequenzbereichen, die beispielsweise als Rundfunklizenzen vergeben wurden, ergaben sich bisher bestimmte Lücken, deren Frequenzen für den Betrieb von Funkmikrofonen frei benutzbar waren. Weil diese Bereiche aber nun neu zugewiesen wurden, können die bisher eingesetzten Geräte möglicherweise so nicht mehr verwendet werden. Welche Bereiche in welcher Form betroffen sind, ist von Land zu Land (in Deutschland sogar je nach Bundesland) verschieden.

Ab Anfang 2019 müssen deshalb alle Veranstaltungsfunksysteme in den neuen frei verfügbaren Frequenzbereichen senden. Der Betrieb in den anderen Bereichen ist nicht mehr erlaubt und es besteht auch die Gefahr von starken Störsignalen, was den Betrieb der Geräte verunmöglichen würde.

Die vom BAKOM freigegebenen Frequenzbereiche und weitere Informationen sind hier ersichtlich.

Die Möglichkeiten

Welche Frequenzen wann und wie lange verfügbar sind, ist eine relativ komplizierte Angelegenheit. Durch unsere Zusammenarbeit mit Sennheiser Schweiz haben wir aber einen kompetenten Partner für die entsprechenden Anpassungen. Falls Sie ein Funksystem betreiben, können wir Sie gerne für das kommende Vorgehen beraten und Ihnen auch bei Anschaffungen oder dem Umbau Ihres Funksytems Hand bieten.

Die von uns am häufigsten eingesetzten Sennheiser-Geräte senden im Bereich C (734 bis 776 MHz). Beim Einstellen der Frequenzen an diesen Geräten ist deshalb ab 1.1.2018 darauf zu achten, dass die Frequenz über 738 Mhz liegt.

Funkgeräte im Bereich E müssen unterhalb der Frequenz von 832 MHz senden und dem D-Band bleiben nur noch die Frequenzen von 780-786 MHz.

Die Geräte mit den Frequenzbereichen A, G, B und 1G8 (nur EW 100) können problemlos weiter verwendet werden.

Für den Betrieb ab 2019 können die Geräte auf ein gültiges Frequenzband umgerüstet werden. Andernfalls müssen sie ersetzt werden.

Wenn Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne, Ihren Schritt in die drahtlose Zukunft zu tun. Melden Sie sich bei Interesse bei uns.

Tabelle zum Wählen der Frequenzbank bei Geräten mit Frequenzbereich C (734 - 766 MHz).

für Sennheiser evolution wireless G3 Systeme: ew 100 und ew 300.